Kann, will oder will der Mieter die Mietsache, aus welchen Gründen auch immer, nicht zum vereinbarten Termin übernehmen, hat er dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Eine telefonische Benachrichtigung hierüber muss immer schriftlich oder per E-Mail an den Vermieter bestätigt werden. Kündigt der Mieter im Zeitraum bis 6 Wochen vor Mietbeginn, schuldet er dennoch 30 % des Mietpreises; bei Stornierung bis 4 Wochen 40 % und ab 2 Wochen bis Mietbeginn 50 %. Wenn der Mieter erst zum Mietbeginn oder während der Mietzeit bekannt gibt, dass er die Mietsache nicht (mehr) nutzen wird ), wird ihm der volle Mietpreis in Rechnung gestellt.